2. Dringlichkeitsverkehr

2.1 Aussenden von Dringlichkeitsmeldungen

Die Aussendung von Dringlichkeitsmeldungen erfolgt in zwei Stufen:

Das Ankündigen der Dringlichkeitsmeldung erfolgt durch die Aussendung eines DSC-Dringlichkeitsanrufs auf den DSC-Frequenzen für Not und Sicherheit (2187,5 kHz auf GW, Kanal 70 auf UKW).

Das Aussenden der Dringlichkeitsmeldung erfolgt auf den Sprechfunk-Notfrequenzen (2182 kHz auf GW, Kanal 16 auf UKW).

Der DSC-Dringlichkeitsanruf darf an alle Funkstellen oder an eine bestimmte Funkstelle gerichtet werden. Der Dringlichkeitsanruf muß Angaben über die Frequenz, auf der die Dringlichkeitsmeldung ausgesendet wird, enthalten.

Der Dringlichkeitsverkehr ist - unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung zum DSC-Gerät - wie folgt abzuwickeln:

Ankündigen der Dringlichkeitsmeldung

Aussenden der Dringlichkeitsmeldung


2.2 Empfang einer Dringlichkeitsmeldung

Schiffe, die einen DSC-Dringlichkeitsanruf empfangen, der eine Dringlichkeitsmeldung an alle Schiffe ankündigt, dürfen den DSC-Anruf nicht bestätigen, sie müssen jedoch den Sprechfunkempfänger auf die im Anruf angegebene Frequenz einstellen und die Dringlichkeitsmeldung abhören.


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Last updated: 5. Oktober 1998