6.

Besondere Bedingungen und Verfahren für Digitalen Selektivruf auf Kurzwellen

Allgemeines

Das Betriebsverfahren für Digitalen Selektivruf auf Kurzwellen (KW) gleicht den entsprechenden Verfahren auf Grenzwellen und UKW; einige zusätzliche Bedingungen sind nachfolgend in den Abschnitten 6.1 bis 6.7 zusammengestellt. Dieses Verfahren ist bei DSC-Anrufen im Kurzwellenbereich anzuwenden.


6.1 Notverkehr

Aussenden des DSC-Notalarms

In den Seegebieten A3 und A4 soll der DSC-Notalarm an Küstenfunkstellen auf Kurzwellen und an Schiffe im Nahbereich auf Grenzwellen und oder UKW ausgesendet werden. *)

Wann immer möglich, soll der DSC-Notalarm die letzte bekannte Position und die Uhrzeit (in UTC), für die die Position gilt, enthalten. Wenn Position und Uhrzeit nicht automatisch von der Navigationseinrichtung des Schiffes eingegeben werden, soll die Eingabe von Hand erfolgen.

Notalarmierung Schiff-Land

Auswahl des Kurzwellenbereiches:

Bei der Auswahl des Kurzwellenbereiches für die Aussendung des DSC-Notalarms sind die Ausbreitungsbedingungen entsprechend der Jahres- und Tageszeit zu berücksichtigen.

In vielen Fällen ist es zweckmäßig, für die erste Aussendung den DSC-Notkanal im 8-MHz-Bereich (8414,5 kHz) zu benutzen.

Durch die Aussendung des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, daß der Notalarm von Küstenfunkstellen erfolgreich ausgewertet werden kann.

*)Anmerkung
Seegebiete gemäß SOLAS-Übereinkommen siehe "Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen und die Durchführung des Funkverkehrs im GMDSS für Seeschiffe unter deutscher Flagge" (Ausgabe 1991) des BMV.

Der DSC-Notalarm darf in mehreren Kurzwellenbereichen auf zwei Arten ausgesendet werden:

  1. entweder durch Aussenden des DSC-Notalarms in einem Kurzwellenbereich mit anschließender Pause von einigen Minuten, um die Empfangsbestätigung einer Küstenfunkstelle abzuwarten; wenn innerhalb von 3 Minuten keine Empfangsbestätigung eingegangen, wird der Vorgang durch Aussenden des DSC-Notalarms auf einem geeigneten anderen Kurzwellenbereich wiederholt usw.;

  2. oder durch Aussenden des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen, ohne oder mit sehr kurzen Pausen zwischen den Anrufen, ohne eine Empfangsbestätigung zwischen den Anrufen abzuwarten.

Es wird empfohlen das Verfahren A. in allen Fällen, in denen es die Zeit erlaubt, anzuwenden; hierbei ist es einfacher, den geeigneten Kurzwellenbereich für die anschließende Verbindung mit der Küstenfunkstelle auf dem entsprechenden Kanal für den Notverkehr zu bestimmen.


6.2 Aussenden des DSC-Notalarms

Anmerkung
Der Notalarm Schiff-Schiff sollte normalerweise auf Grenzwelle und/oder UKW erfolgen, dabei ist das in Abschnitt 1.1 beschriebene Verfahren für das Aussenden des DSC-Notalarms auf Grenzwelle/UKW anzuwenden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel in tropischen Seegebieten, kann die Aussendung des DSC-Notalarms auf Kurzwellen - zusätzlich zur Alarmierung Schiff-Land - auch für die Alarmierung Schiff-Schiff von Nutzen sein.


6.3 Vorbereiten des nachfolgenden Notverkehrs

Nach der Aussendung des DSC-Notalarms auf den betreffenden DSC-Kanälen ( Kurzwelle, Grenzwelle und/oder UKW) ist der nachfolgende Notverkehr durch Einstellen der Funkgeräte (KW,GW, und/oder UKW) auf die entsprechenden Kanäle für die Abwicklung des Notverkehrs vorzubereiten.

Wenn das in Absatz 6.1 unter B. beschriebene Verfahren zum Aussenden des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen angewendet wird.

Frequenzen für die Abwicklung des Notverkehrs

Kurzwelle (in kHz)
Sprechfunk: 4125 6215 8291 12290 16420
Funktelex: 4177,5 6268 8376,5 12520 16695

Grenzwelle (in kHz)
Sprechfunk: 2182
Funktelex: 2174,5

UKW Kanal 16 (156,8 MHz)

Anmerkung:
Einige Kurzwellensender müssen auf eine Frequenz 1700 Hz unterhalb der Sollfrequenz eingestellt werden, um den DSC-Notalarm auf der angegebenen Frequenz auszusenden.

Notverkehr

Das in Abschnitt 1.3 beschriebene Verfahren ist anzuwenden, wenn der Notverkehr im Sprechfunkverfahren auf Grenz- und Kurzwellen abgewickelt wird.

Wird der Notverekehr auf Grenzwellen/Kurzwellen im Funktelexverfahren abgewickelt, ist wie folgt zu verfahren:

Maßnahmen beim Empfang des DSC-Notalarms eines anderen Schiffes im KW-Bereich

Schiffe, die den DSC-Notalarm eines anderen Schiffes auf Kurzwelle empfangen, dürfen den Empfang nicht bestätigen, sie sollen jedoch

Aussenden eines weiterübermittelten DSC-Notalarms:

Falls es für zweckmäßig gehalten wird, ist ein weiterübermittelter DSC-Notalarm wie folgt auszusenden:

Empfangsbestätigung eines auf KW weiterübermittelten DSC-Notalarms einer Küstenfunkstelle:

Schiffe, die den von einer Küstenfunkstelle auf KW ausgesendeten weiterübermittelten DSC-Notalarm empfangen, der an alle Schiffe innerhalb eines bestimmten Seegebietes gerichtet ist, sollen den Empfang nicht über DSC bestätigen. Der Empfang des weiterübermittelten Notalarms ist über Sprechfunk auf der Sprechfunk-Notfrequenz im gleichen Frequenzbereich zu bestätigen, in dem der weiterübermittelte DSC-Notalarm empfangen wurde.


6.4 Dringlichkeitsverkehr

Dringlichkeitsmeldungen werden auf KW im allgemeinen ausgesendet

Das Ankündigen der Dringlichkeitsmeldung erfolgt durch die Aussendung eines DSC-Anrufs der Kategorie DRINGLICHKEIT auf einer geeigneten DSC-Frequenz für Not- und Sicherheit.

Die Aussendung der Dringlichkeitsmeldung erfolgt auf Kurzwelle im Sprechfunk- oder Funktelexverfahren auf den entsprechenden Frequenzen des gleichen Kurzwellenbereichs, in dem die DSC-Ankündigung ausgesendet wurde.

Aussenden des DSC-Ankündigung für eine Dringlichkeitsmeldung auf KW:

Aussenden der Dringlichkeitsmeldung und weitere Maßnahmen:

Die Ankündigung und die Aussendung von Dringlichkeitsmeldungen an alle mit Kurzwellenanlagen ausgerüsteten Schiffe innerhalb eines bestimmten Seegebietes dürfen bei Bedarf in anderen geeigneten Kurzwellenbereichen wiederholt werden.

Empfang einer Dringlichkeitsmeldung

Schiffe, die einen DSC-Dringlichkeitsanruf empfangen, der eine Dringlichkeitsmeldung ankündigt, dürfen den Empfang des DSC-Anrufs nicht bestätigen; sie sollen jedoch den Empfänger auf die im Anruf angegebene Frequenz und Sendeart einstellen und die Dringlichkeitsmeldung aufnehmen.


6.5 Sicherheitsverkehr

Das Verfahren für DSC-Sicherheitsanrufe und für das Aussenden von Sicherheitsmeldungen entspricht dem in Abschnitt 6.4 beschriebenen Verfahren für Dringlichkeitsverkehr, jedoch mit folgenden Ausnahmen:


6.6 Öffentlicher Verkehr

Das Verfahren für DSC-Verbindungen auf Kurzwellen für öffentlichen Verkehr entspricht dem auf Grenzwellen anzuwendenden Verfahren.

Bei DSC-Arufen im Kurzwellenbereich sind die Ausbreitungsbedingungen zu beachten.

Im Kurzwellenbereich werden neben den ausschließlich für Not- und Sicherheitsverkehr verwendeten DSC-Frequenzen für den öffentlichen Verkehr besondere internationale und nationale DSC-Kanäle benutzt.

Für DSC-Anrufe im öffentlichen Verkehr an eine Küstenfunkstelle im Kurzwellenbereich sollen Schiffe vorzugsweise den nationalen DSC-Anrufkanal der Küstenfunkstelle benutzen.


6.7 Überprüfen der Anlage für Not und Sicherheit

Das Verfahren für das Überprüfen der Kurzwellenanlage für DSC-Not- und Sicherheitsanrufe durch Aussenden von Testanrufen entspricht dem Verfahren zur Überprüfung der Anlage auf dem DSC-Notkanal 2187,5 kHz im Grenzwellenbereich.


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Last updated: 5. Oktober 1998