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Besondere Bedingungen und Verfahren für Digitalen Selektivruf auf Kurzwellen
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Allgemeines
Das Betriebsverfahren für Digitalen Selektivruf auf Kurzwellen (KW) gleicht den entsprechenden Verfahren auf Grenzwellen und UKW; einige zusätzliche Bedingungen sind nachfolgend in den Abschnitten 6.1 bis 6.7 zusammengestellt. Dieses Verfahren ist bei DSC-Anrufen im Kurzwellenbereich anzuwenden.
6.1 Notverkehr
Aussenden des DSC-Notalarms
In den Seegebieten A3 und A4 soll der DSC-Notalarm an Küstenfunkstellen auf Kurzwellen und an Schiffe im Nahbereich auf Grenzwellen und oder UKW ausgesendet werden. *)
Wann immer möglich, soll der DSC-Notalarm die letzte bekannte Position und die Uhrzeit (in UTC), für die die Position gilt, enthalten. Wenn Position und Uhrzeit nicht automatisch von der Navigationseinrichtung des Schiffes eingegeben werden, soll die Eingabe von Hand erfolgen.
Notalarmierung Schiff-Land
Auswahl des Kurzwellenbereiches:
Bei der Auswahl des Kurzwellenbereiches für die Aussendung des DSC-Notalarms sind die Ausbreitungsbedingungen entsprechend der Jahres- und Tageszeit zu berücksichtigen.
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, für die erste Aussendung den DSC-Notkanal im 8-MHz-Bereich (8414,5 kHz) zu benutzen.
Durch die Aussendung des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, daß der Notalarm von Küstenfunkstellen erfolgreich ausgewertet werden kann.
*)Anmerkung
Seegebiete gemäß SOLAS-Übereinkommen siehe "Grundsätze für die Ausrüstung mit Funkanlagen und die Durchführung des Funkverkehrs im GMDSS für Seeschiffe unter deutscher Flagge" (Ausgabe 1991) des BMV.
Der DSC-Notalarm darf in mehreren Kurzwellenbereichen auf zwei Arten ausgesendet werden:
- entweder durch Aussenden des DSC-Notalarms in einem Kurzwellenbereich mit anschließender Pause von einigen Minuten, um die Empfangsbestätigung einer Küstenfunkstelle abzuwarten; wenn innerhalb von 3 Minuten keine Empfangsbestätigung eingegangen, wird der Vorgang durch Aussenden des DSC-Notalarms auf einem geeigneten anderen Kurzwellenbereich wiederholt usw.;
- oder durch Aussenden des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen, ohne oder mit sehr kurzen Pausen zwischen den Anrufen, ohne eine Empfangsbestätigung zwischen den Anrufen abzuwarten.
Es wird empfohlen das Verfahren A. in allen Fällen, in denen es die Zeit erlaubt, anzuwenden; hierbei ist es einfacher, den geeigneten Kurzwellenbereich für die anschließende Verbindung mit der Küstenfunkstelle auf dem entsprechenden Kanal für den Notverkehr zu bestimmen.
6.2 Aussenden des DSC-Notalarms
- Einstellen des Senders auf den gewählten DSC-Notkanal
(4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12577 kHz, 16804,5 kHz;
s. Anmerkung);
- Eingabe oder Auswahl der entsprechenden Informationen über die Tastatur des DSC-Gerätes, wie in Abschnitt 1.1 beschrieben.
- Aussenden des DSC-Notalarms.
Anmerkung
Der Notalarm Schiff-Schiff sollte normalerweise auf Grenzwelle und/oder UKW erfolgen, dabei ist das in Abschnitt 1.1 beschriebene Verfahren für das Aussenden des DSC-Notalarms auf Grenzwelle/UKW anzuwenden. In bestimmten Fällen, zum Beispiel in tropischen Seegebieten, kann die Aussendung des DSC-Notalarms auf Kurzwellen - zusätzlich zur Alarmierung Schiff-Land - auch für die Alarmierung Schiff-Schiff von Nutzen sein.
6.3 Vorbereiten des nachfolgenden Notverkehrs
Nach der Aussendung des DSC-Notalarms auf den betreffenden DSC-Kanälen ( Kurzwelle, Grenzwelle und/oder UKW) ist der nachfolgende Notverkehr durch Einstellen der Funkgeräte (KW,GW, und/oder UKW) auf die entsprechenden Kanäle für die Abwicklung des Notverkehrs vorzubereiten.
Wenn das in Absatz 6.1 unter B. beschriebene Verfahren zum Aussenden des DSC-Notalarms in mehreren Kurzwellenbereichen angewendet wird.
- ist zu berücksichtigen, in welchem Kurzwellenbereich (bzw. Bereichen) eine erfolgreiche Empfangsbestätigung von einer Küstenfunkstelle eingegangen ist;
- ist, wenn die Empfangsbestätigung in mehreren KW-Bereichen empfangen wurde, mit dem Notverkehr in einem dieser Bereiche zu beginnen; wenn jedoch keine Antwort von einer Küstenfunkstelle eingegangen ist, sollten nacheinander die anderen Bereiche benutzt werden.
Frequenzen für die Abwicklung des Notverkehrs
Kurzwelle (in kHz)
Sprechfunk:
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4125
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6215
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8291
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12290
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16420
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Funktelex:
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4177,5
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6268
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8376,5
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12520
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16695
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Grenzwelle (in kHz)
Sprechfunk:
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2182
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Funktelex:
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2174,5
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Anmerkung:
Einige Kurzwellensender müssen auf eine Frequenz 1700 Hz unterhalb der Sollfrequenz eingestellt werden, um den DSC-Notalarm auf der angegebenen Frequenz auszusenden.
Notverkehr
Das in Abschnitt 1.3 beschriebene Verfahren ist anzuwenden, wenn der Notverkehr im Sprechfunkverfahren auf Grenz- und Kurzwellen abgewickelt wird.
Wird der Notverekehr auf Grenzwellen/Kurzwellen im Funktelexverfahren abgewickelt, ist wie folgt zu verfahren:
- Die Aussendung erfolgt im FEC-Verfahren (Vorwärts-Fehler-Korrektur), falls die Seefunkstelle nicht aufgefordert wurde, ein anderes Verfahren anzuwenden.
- Allen Meldungen muß vorausgehen
- mindestens ein Zeichen für Wagenrücklauf;
- ein Zeichen für Zeilenvorschub;
- ein Zeichen fur Buchstabenumschaltung;
- das Notzeichen MAYDAY.
- Das Schiff in Not beginnt den Notverkehr im Funktelexverfahren auf dem hierfür vorgesehenen Funktelexkanal wie folgt:
- Wagenrücklauf, Zeilenvorschub, Buchstabenumschaltung;
- das Notzeichen MAYDAY;
- die Wörter HIER IST;
- die 9-stellige Rufnummer und das Rufzeichen oder andere Angaben zur Kennzeichnung des Schiffes;
- die Position des Schiffes, falls nicht bereits im DSC-Notalarm enthalten;
- die Art des Notfalls;
- jede sonstige Information zur Erleichterung der Suche und Rettung.
Maßnahmen beim Empfang des DSC-Notalarms eines anderen Schiffes im KW-Bereich
Schiffe, die den DSC-Notalarm eines anderen Schiffes auf Kurzwelle empfangen, dürfen den Empfang nicht bestätigen, sie sollen jedoch
- beobachten, ob der DSC-Notalarm von einer Küstenfunkstelle bestätigt wird;
- während die Empfangsbestätigung des DSC-Notalarms durch eine Küstenfunkstelle abgewartet wird:
Einstellen der KW-Funkanlage (Sender und Empfänger) auf die betreffende Frequenz in dem Kurzwellenbereich, in dem der DSC-Notalarm empfangen wurde, um den Empfang des nachfolgenden Notverkehr des betreffenden Kurzwellenbereich vorzubereiten. Dabei sind folgende Bedingungen einzuhalten:
- wenn im DSC-Notalarm das Sprechfunkverfahren für die Abwicklung des Notverkehrs angekündigt wurde, ist die Kurzwellen-Funkanlage auf die Frequenz für den Sprechfunk-Notverkehr des betreffenden Kurzwellenbereichs einzustellen;
- wurde im DSC-Notalarm das Funktelexverfahren angekündigt, so ist die Kurzwellen-Funkanlage auf die Frequenz für Notverkehr im Funktelexverfahren des betreffenden Kurzwellenbereichs einzustellen. Wenn möglich, ist zusätzlich die zugeordnete Sprechfunkfrequenz zu beobachten;
- wurde der DSC-Notalarm in mehreren Kurzwellenbereichen empfangen, so ist die Funkanlage auf die zugeordnete Frequenz für die Abwicklung des Notverkehrs einzustellen, die unter den gegebenen Umständen als am besten geeignet angesehen wird. Wenn der DSC-Notalarm im 8-MHz-Bereich einwandfrei empfangen wurde, so ist dieser Bereich im allgemeinen auch für die Abwicklung des Notverkehrs zu verwenden.
- die Funkanlage auf eine Frequenz in dem Kurzwellenberei einstellen, der im vorliegenden Fall als geeignet angesehen werden kann, wenn innerhalb von 1 bis 2 Minuten auf der Sprechfunk-Frequenz kein Notverkehr empfangen wird;
- wenn innerhalb von 3 Minuten keine Empfangsbestätigung einer Küstenfunkstelle für einen DSC-Notalarm empfangen wird und auch kein Notverkehr zwischen einer Küstenfunkstelle und dem Schiff in Not beobachtet wird,
- einen weiterübermittelten DSC-Notalarm aussenden;
- eine Rettungsleitstelle (RCC) über geeignete Funkverbindungen informieren.
Aussenden eines weiterübermittelten DSC-Notalarms:
Falls es für zweckmäßig gehalten wird, ist ein weiterübermittelter DSC-Notalarm wie folgt auszusenden:
- Beurteilen des vorliegenden Notfalls im Hinblick auf die Entscheidung, in welchem Frequenzbereich der weiterübermittelte DSC-Notalarm ausgesendet werden soll (GW, UKW, KW) und unter Berücksichtigung der Alarmierung Schiff-Schiff (GW, UKW) und Schiff-Land;
- Einstellen des Senders auf den betreffenden DSC-Notkanal, entsprechend dem in Abschnitt 6.1 beschriebenen Verfahren;
- Eingabe oder Auswahl des Formats und weiterer Informationen über die Tastatur des DSC-Gerätes, wie in Abschnitt 1.4 beschrieben;
- Aussenden des weiterübermittelten DSC-Notalarms
Empfangsbestätigung eines auf KW weiterübermittelten DSC-Notalarms einer Küstenfunkstelle:
Schiffe, die den von einer Küstenfunkstelle auf KW ausgesendeten weiterübermittelten DSC-Notalarm empfangen, der an alle Schiffe innerhalb eines bestimmten Seegebietes gerichtet ist, sollen den Empfang nicht über DSC bestätigen. Der Empfang des weiterübermittelten Notalarms ist über Sprechfunk auf der Sprechfunk-Notfrequenz im gleichen Frequenzbereich zu bestätigen, in dem der weiterübermittelte DSC-Notalarm empfangen wurde.
6.4 Dringlichkeitsverkehr
Dringlichkeitsmeldungen werden auf KW im allgemeinen ausgesendet
- an alle Schiffe in einem bestimmten Seegebiet, oder
- an eine bestimmte Küstenfunkstelle.
Das Ankündigen der Dringlichkeitsmeldung erfolgt durch die Aussendung eines DSC-Anrufs der Kategorie DRINGLICHKEIT auf einer geeigneten DSC-Frequenz für Not- und Sicherheit.
Die Aussendung der Dringlichkeitsmeldung erfolgt auf Kurzwelle im Sprechfunk- oder Funktelexverfahren auf den entsprechenden Frequenzen des gleichen Kurzwellenbereichs, in dem die DSC-Ankündigung ausgesendet wurde.
Aussenden des DSC-Ankündigung für eine Dringlichkeitsmeldung auf KW:
- Wahl des geeigneten Kurzwellenbereichs unter Berücksichtigung der Kurzwellen-Ausbreitungsbedingungen entsprechend der Jahres- und Tageszeit; in vielen Fällen ist es zweckmäßig, zunächst den 8-MHz-Bereich zu benutzen;
- Einstellen des Kurzwellensenders auf die DSC-Frequenz für Not und Sicherheit des gewählten KW-Bereiches;
- Eingabe oder Auswahl des Anrufformats - entweder für ein bestimmtes Seegebiet oder für Einzelanruf - über die Tastatur des DSC-Gerätes;
- im Falle des Gebietsanrufes: Eingabe der Daten zur Bestimmung des bezeichneten Seegebietes;
- bei der Eingabe oder Auswahl der erforderlichen Daten über die Tastatur des DSC-Gerätes, einschließlich der Angaben zur Sendeart (Sprechfunk oder Funktelex), mit der die Dringlichkeitsmeldung ausgesendet werden soll, ist das in Abschnitt 2.1 beschriebene Verfahren anzuwenden;
- Aussenden des DSC-Anrufs;
- wird der DSC-Anruf an eine bestimmte Küstenfunkstelle gerichtet, so ist die DSC-Empfangsbestätigung abzuwarten. Erfolgt die Empfangsbestätigung nicht innerhalb weniger Minuten, ist der DSC-Anruf auf einer Frequenz in einem anderen geeigneten Kurzwellenbereich zu wiederholen.
Aussenden der Dringlichkeitsmeldung und weitere Maßnahmen:
- Einstellen des Kurzwellensenders auf die im DSC-Anruf angegebene Frequenz für den Sprechfunk- oder Funktelexaussendung;
- wird die Dringlichkeitsmeldung im Sprechfunkverfahren ausgesendet, ist das in Abschnitt 2.1 beschriebene Verfahren anzuwenden;
- wird die Dringlichkeitsmeldung im Funktelexverfahren ausgesendet, ist das nachfolgende Verfahren anzuwenden:
- es ist das FEC-Verfahren (Vorwärts-Fehlerkorrektur) anzuwenden; dies gilt nicht für die Aussendung an eine einzelne Funkstelle, deren Funktelex-Kennungsnummer bekannt ist.
Beginn der Aussendung im Funktelexverfahren
- mindestens ein Zeichen für Wagenrücklauf, Zeilenvorschub, Buchstabenumschaltung;
- das Dringlichkeitszeichen PAN PAN;
- die Wörter HIER IST;
- die 9-stellige Rufnummer und das Rufzeichen oder andere Angaben zur Kennzeichnung des Schiffes;
- der Text der Dringlichkeitsmeldung.
Die Ankündigung und die Aussendung von Dringlichkeitsmeldungen an alle mit Kurzwellenanlagen ausgerüsteten Schiffe innerhalb eines bestimmten Seegebietes dürfen bei Bedarf in anderen geeigneten Kurzwellenbereichen wiederholt werden.
Empfang einer Dringlichkeitsmeldung
Schiffe, die einen DSC-Dringlichkeitsanruf empfangen, der eine Dringlichkeitsmeldung ankündigt, dürfen den Empfang des DSC-Anrufs nicht bestätigen; sie sollen jedoch den Empfänger auf die im Anruf angegebene Frequenz und Sendeart einstellen und die Dringlichkeitsmeldung aufnehmen.
6.5 Sicherheitsverkehr
Das Verfahren für DSC-Sicherheitsanrufe und für das Aussenden von Sicherheitsmeldungen entspricht dem in Abschnitt 6.4 beschriebenen Verfahren für Dringlichkeitsverkehr, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
- in der DSC-Ankündigung ist die Kategorie SICHERHEIT zu verwenden;
- in der Sicherheitsmeldung ist das Sicherheitszeichen SECURITE anstelle des Dringlichkeitszeichens PAN PAN zu benutzen.
6.6 Öffentlicher Verkehr
Das Verfahren für DSC-Verbindungen auf Kurzwellen für öffentlichen Verkehr entspricht dem auf Grenzwellen anzuwendenden Verfahren.
Bei DSC-Arufen im Kurzwellenbereich sind die Ausbreitungsbedingungen zu beachten.
Im Kurzwellenbereich werden neben den ausschließlich für Not- und Sicherheitsverkehr verwendeten DSC-Frequenzen für den öffentlichen Verkehr besondere internationale und nationale DSC-Kanäle benutzt.
Für DSC-Anrufe im öffentlichen Verkehr an eine Küstenfunkstelle im Kurzwellenbereich sollen Schiffe vorzugsweise den nationalen DSC-Anrufkanal der Küstenfunkstelle benutzen.
6.7 Überprüfen der Anlage für Not und Sicherheit
Das Verfahren für das Überprüfen der Kurzwellenanlage für DSC-Not- und Sicherheitsanrufe durch Aussenden von Testanrufen entspricht dem Verfahren zur Überprüfung der Anlage auf dem DSC-Notkanal 2187,5 kHz im Grenzwellenbereich.