Während in der Berufsschifffahrt die ausrüstungspflichtigen Schiffe mit GMDSS-Funkanlagen ausgerüstet werden müssen, die in allen Punkten den SOLAS-Vorschriften entsprechen, gibt es für nichtausrüstungspflichtige Schiffe die Möglichkeit, Geräte mit eingeschränktem Funktionsumfang zu wählen. Bei einer freiwilligen Ausrüstung mit GMDSS-Funkanlagen sollten mindestens die folgenden Punkte sichergestellt sein:
Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte, der Kosten, der Schiffsgröße und der Anzahl der Personen an Bord sollte aus den folgenden Teilsystemen eine Funkanlage zusammengestellt werden, die möglichst viele GMDSS-Funktionen erfüllt.
1.1 UKW-DSC-Seefunkanlagen
UKW-DSC-Seefunkanlagen bestehen aus der Alarmierungseinrichtung (Senden und
Empfangen), dem DSC-Kodierer und einer Sprechfunkanlage. Der gesamte DSC-Betrieb
wird im UKW-Bereich auf Kanal 70 durchgeführt. Moderne Anlagen bzw. gut
aufeinander abgestimmte Geräte stellen den DSC-Anrufkanal (Kanal 70) und
die Kanäle für die Verkehrsabwicklung automatisch ein. DSC-Nachrichten
werden mit einer Geschwindigkeit von 1200 Baud übertragen. Daraus ergibt
sich eine Übertragungszeit für einen Anruf von 0,45 - 0,63 Sekunden.
(zurück zum Inhalt)
1.2 GW/KW-DSC-Seefunkanlagen
GW/KW-DSC-Seefunkanlagen müssen außer auf den ausschließlich
für Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe erlaubten Frequenzen (GW:
2187,5 kHz und 5 KW-DSC-Not und Sicherheitsfrequenzen) für die Teilnahme
am allgemeinen Funkverkehr auf besonderen internationalen und nationalen DSC-Frequenzen
senden und empfangen können. Die Übertragungsgeschwindigkeit im GW/KW-Bereich
beträgt 100 Baud. Daraus ergibt sich eine Übertragungszeit für
einen DSC-Anruf von 6,2 - 7,2 Sekunden. Mit KW-DSC-Seefunkanlagen muss neben
Sprechfunkverkehr auch Funkfernschreibverkehr (Radiotelex) möglich sein.
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2. DSC-Wachempfänger
Zur Überwachung der DSC-Not- und Sicherheitsfrequenzen sind Wachempfänger
vorgeschrieben. DSC-Wachempfänger dürfen nicht versehentlich abschaltbar
sein.
Der scannende Not- und Sicherheitswachempfänger für GW/KW darf keine Routinefrequenzen überwachen. Alle DSC-Notalarme auf GW und KW beginnen mit einem 200-bit 100-baud dot pattern. Dieses Muster erlaubt den Einsatz scannender Wachempfänger an Bord. Damit alle Notalarme sicher erkannt werden, darf ein Durchlauf durch alle Frequenzen nicht länger als 2 s dauern. (zurück zum Inhalt)
3. NAVTEX-Empfänger
Die Aussendung der NAVTEX-Meldungen erfolgt im MW-Bereich auf 518 kHz mittels
fehlerkorrigiertem Funkfernschreiben (FEC) [FEC = Forward Error Correction].
Die Reichweite beträgt ca. 400 sm.
Der NAVTEX-Empfänger besteht aus einem Festfrequenzempfänger, einem
Drucker und einer Fehlerkorrektureinheit. Über einen Anschluss kann optional
ein zweiter Empfänger angeschlossen werden, der z.B. auf der Frequenz 4209,5
kHz arbeitet. Diese Frequenz unterliegt in tropischen Gebieten weniger Störungen
und ist dort besser geeignet als die 518-kHz-Frequenz. Der NAVTEX-Empfänger
gehört zur Pflichtausrüstung für »SOLAS-Schiffe«, wenn
sie in NAVTEX-Gebieten fahren. (zurück zum Inhalt)
4. EGC-Empfänger
EGC-Meldungen [EGC = Enhanced Group Call = erweiterter Gruppenruf] werden im
Satellitenfunkdienst über das Inmarsat-System verbreitet. Sie werden über
Einkanalempfänger empfangen. Diese können Bestandteil einer Inmarsat-C
Satelliten-Empfangsanlage [Klasse 2] sein. Es gibt aber auch eigenständige
EGC-Empfänger. Der Grundempfänger besteht aus einem Decoder, einem
Demodulator, einem Prozessor und einem Drucker. Im EGC-System sendet jeder Inmarsat-Satellit
einen Träger auf einem zugewiesenen Kanal aus und ermöglicht allen,
mit entsprechenden Inmarsat-Anlagen ausgerüsteten Schiffen, an sie addressierte
EGC-Meldungen automatisch über einen EGC-Kanal zu empfangen. Der EGC-Träger
hat eine größere Leistung als Signale der normalen Satellitenkommunikation.
Dadurch wird gewährleistet, dass jede Empfangsanlage diesen Träger
ständig überwachen kann. EGC-Empfänger sollten von einer zusätzlichen
Stromquelle versorgt werden können. Sie müssen einen 60-Sekunden-Stromausfall
ohne Datenverlust überstehen. Sicherheitsinformationen für die Schiffahrt
werden auf Schiffen entsprechend der am Empfänger eingestellten geografischen
Gebiete empfangen. Während der programmierte Empfänger bei Navigationswarnungen
automatisch auswählt, ob eine Meldung empfangen werden soll oder nicht,
werden Notalarme immer empfangen. EGC-Empfangseinrichtungen müssen auf
allen Schiffen vorhanden sein, die außerhalb der NAVTEX-Gebiete operieren.
Per EGC empfangene Notalarme (Alarmierung Land - Schiff) lösen einen optischen
und akustischen Alarm aus, der manuell quittiert werden muss. (zurück
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5. Satelliten-Notfunkbaken (EPIRBs)
Satelliten-EPIRBs [EPIRB = Emergency Position Indicating Radion Beacon] sind
selbstaufschwimmende Baken, die über 48 Stunden Notsignale senden. Ein
EPIRB-Alarm enthält:
5.1 Die Inmarsat-E-EPIRB
Die Inmarsat-E-EPIRB (auch L-Band-Bake genannt) sendet auf 1,6 GHz. Nach der
Aktivierung (manuell bzw. automatisch) wird die Alarmmeldung über mindestens
einen Inmarsat-Satelliten zu den mit den zusätzlichen Empfangseinrichtungen
ausgerüsteten Küsten-Erdfunkstellen gesendet und dort ausgewertet.
Von dort wird die Notmeldung innerhalb kürzester Zeit an die angeschlossene
Rettungsleitstelle weiterübermittelt. Die jeweils 10 Minuten andauernden
Aussendungen werden nach einem festgelegten Sendeschema über 48 Stunden
verteilt. Die Bake sendet die Identität des Havaristen, die Position (ermittelt
über eingebauten GPS-Empfänger) und, wenn eingegeben, die Art des
Unfalls aus. Der Zeitverlust bis zum Eintreffen der Alarme bei den RCCs beträgt
maximal 2 Minuten. Inmarsat-E-Baken können zusätzlich einen 9 GHz
Radartransponder enthalten, der bei der Alarmierung aktiviert wird. Die Inmarsat-E-Bake
kann in den Seegebieten A1, A2 und A3 alternativ zur 406 MHz-Bake für die
Alarmierung Schiff - Land eingesetzt werden.
Aufgrund der hervorragenden Eigenschaften bei der schnellen Erstalarmierung
und der hohen Zuverlässigkeit empfiehlt das BMV die Ausrüstung mit
Inmarsat-E-Baken.
Die Inmarsat-E-Bake der Fa. Navtec, mit einem Gesamtgewicht von 1300 g und einem
Preis von ca. 2000,-- EUR ist insbesondere für den Einsatz auf kleineren
Fahrzeugen geeignet. (zurück zum Inhalt)
5.2 Die COSPAS-SARSAT-EPIRB
Die 406 MHz Satelliten-EPIRB sendet bei Aktivierung Seenotalarme über die
polumlaufenden Satelliten des COSPAS-SARSAT-Systems an ein zugehöriges
LUT. Gesendet wird mit einer Leistung von ca. 5 Watt über einen Zeitraum
von 48 Stunden die Identität (MMSI oder Seriennummer der Bake) des Havaristen
und, wenn eingegeben, die Art des Notfalls. Die Position der Bake wird im Satelliten
über den Doppler-Effekt berechnet. Die Positionsgenauigkeit beträgt
1 bis 2 sm. Als Alarmverzögerungszeiten wurden im Extremfall mehrere Stunden
festgestellt. Mit einem zusätzlichen Bakensignal auf 121,5 MHz (Reichweite
ca. 20 sm) und einem Xenon-Blitzlicht unterstützen einige Baken die herkömmliche
Zielfahrt (homing) für die Bergung. (zurück zum Inhalt)
5.2 Die UKW-EPIRB
Für das Seegebiet A1 kann an Stelle einer Satelliten-EPIRB eine UKW-Kanal
70-EPIRB mit eingebautem Radartransponder verwendet werden. Sie muss frei aufschwimmen
können. Im Notfall sendet die EPIRB eine DSC-Alarmierung über UKW:
Kanal 70 aus. Der integrierte Radartransponder unterstützt die Such- und
Bergungsoperation. (zurück zum Inhalt)
6. Der 9 GHz Radartransponder
Radartransponder (SART) [SART = Search and Rescue Radar Transponder] dienen
im GMDSS der Ortung von Schiffen in Seenot oder deren Überlebensfahrzeugen.
Sie ermöglichen eine Zielfahrt zur Unfallposition mittels Radar, auch bei
schlechter Sicht. SARTs arbeiten nur im 9-GHz-Bereich. Der Transponder muss
zunächst entweder manuell in Betrieb genommen werden, oder er wird, bei
»float free« Modellen, beim Aufschwimmen automatisch aktiviert. Ein
betriebsbereiter Transponder wird durch Sendeimpulse von X-Band-Radargeräten
angesprochen und sendet eine deutliche Kennung von 12 Strichen. Von Suchschiffen,
die eine Radarantenne in ca. 15 m Höhe haben, werden Transponder in 5 -
8 sm Entfernung ausgelöst. Die IMO schreibt für Radartransponder eine
Reichweite von mindestens 5 Seemeilen vor. Sie wird erreicht bei einer Antennenhöhe
im Rettungsmittel von 1 m. Die Betriebsdauer beträgt 96 Stunden im Standby-Betrieb,
gefolgt von einem Minimum von 8 Stunden Sendezeit mit einer kontinuierlichen
Abfrage mit einer Impulswiederholungsfrequenz von 1 kHz. Die Aussendung der
Transponderimpulse wird optisch und akustisch angezeigt. Bei einigen Transpondern
wird auch der Standby Betrieb optisch und/oder akustisch angezeigt. (zurück
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7. UKW-Handsprechfunkgeräte
Die UKW-Handsprechfunkgeräte für Überlebensfahrzeuge dienen zur
Verständigung mit Fahrzeugen, die an der Suche und Rettung beteiligt sind.
Für GMDSS zugelassene UKW-Handsprechfunkgeräte müssen bis 1m
Wassertiefe wasserdicht sein. Sie müssen mindestens mit den Kanälen
16 und einem weiteren Kanal ausgerüstet sein. Die Ausrüstung mit den
Kanälen 6, 13, 15 und 17 wird empfohlen. Duplexkanäle sind nicht erlaubt.
Sie müssen während der Reise ständig betriebsbereit sein. Für
den Einsatz im Rettungsmittel ist der Betrieb mit einer Lithiumzelle vorgeschrieben.
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8. Inmarsat-Schiffs-Erdfunkstellen
Als GMDSS-Ausrüstung sind Inmarsat-A, -B und C-Anlagen zugelassen. Über
diese Inmarsat-Endeinrichtungen ist eine sichere Seenotalarmierung Schiff -
Land aus den Seegebieten A1, A2 und A3 und die Koordinierung von Rettungseinsätzen
möglich.
Vor der ersten Teilnahme am Inmarsat-Weltraumfunk muß mit jeder Inmarsat-GMDSS-Anlage
ein »Commissioning Test« durchgeführt werden. Während des
Tests wird die Mobilnummer (IMN) der Anlage kontrolliert. [IMN = Inmarsat Mobile
Number]. Außerdem werden alle technischen Funktionen, insbesondere die
Alarmierungsfunktion, geprüft. Es wird auch getestet, ob die Anlage in
allen Teilen mit dem Inmarsat-System verträglich ist, d.h., sie darf keine
Störungen verursachen. Weiterhin wird geprüft, ob die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt werden und ob die Abrechnung gesichert ist. Verläuft
der Test in allen Punkten positiv, wird dies innerhalb von 24 Stunden allen
Küsten-Erdfunkstellen mitgeteilt und die Anlage darf in Betrieb genommen
werden. (zurück zum Inhalt)
8.1 Inmarsat-A-Anlagen
Das Inmarsat-A-System arbeitet mit Analogtechnik. A-Anlagen auf Schiffen bestehen
aus:
Mit Inmarsat-A kann Telex- oder Telefonie-Dienst betrieben werden (Daten mit
Modem, Telefax usw.).
Die Antenne muß stets auf den ausgewählten Satelliten ausgerichtet
bleiben. Dazu wird vom Satelliten das TDM-Signal [TDM = Time Division Multiplex]
ausgestrahlt. Mit diesem Signal wird die Antenne über einen Servo-Mechanismus
mit Azimut- und Vertikalmotor kontinuierlich auf den Satelliten ausgerichtet.
Die Empfangsstärke des Signals wird mit einem Meßinstrument angezeigt.
Die Produktion von A-Anlagen ist 1997 eingestellt worden. Für Inmarsat-A
gibt die Inmarsat-Organisation noch eine Betriebsgarantie von ca. 10 Jahren.
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8.2 Inmarsat-B-Anlagen
Inmarsat-B ist der »digitale« Nachfolger von Inmarsat-A, d.h. es wird
mit digitaler Modulation gearbeitet. Dadurch werden das Frequenzspektrum und
die Sendeleistung besser genutzt. Durchmesser der Antenne an Bord: 0,85 m. Mit
Inmarsat-B können die gleichen Dienste, wie mit Inmarsat-A durchgeführt
werden. Die Betriebskosten sollen sich gegenüber Inmarsat-A um ca. 30 -
40% verringern. (zurück zum Inhalt)
8.3 Inmarsat-C-Anlagen
Das 1991 eingeführte Inmarsat-C-System (Überdeckeinheit: kleine Rundstrahlantenne)
arbeitet mit Digitaltechnik, d.h. alles was in digitalisierter Form vorliegt,
ob Text oder numerische Daten, die über Sensoren erfaßt worden sind,
kann mit diesem System gesendet und empfangen werden.Telefonie-und damit auch
Telefaxbetrieb sind nicht möglich. Gearbeitet wird mit Speicherbetrieb
(store-and-forward-Verfahren), d.h. es besteht niemals eine direkte Verbindung
mit dem Endteilnehmer.
Das System arbeitet mit automatischem Datenfluß mit 600 bit/sek. Bei vorübergehender
Störung wird die Übertragung automatisch fortgesetzt. Inmarsat-C-Terminals
haben Schnittstellen für Tastaturen oder PC-Geräte (RS 232), außerdem
können Drucker und Navigationsrechner angeschlossen werden. Empfehlenswert
ist eine Ausrüstung mit 2 C-Anlagen (1x Sicherheitsfunkverkehr, 1x Routinebetrieb).
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8.4 Inmarsat-M-Anlagen
Inmarsat-M-Anlagen arbeiten wie Inmarsat-B mit digitaler Modulation. Die nachzuführende
Antenne ist jedoch wesentlich kleiner als bei den A- bzw. B-Anlagen ( ca. 0,50
m). Sie sind für den Telefonie- und damit auch für Telefax- und Datenbetrieb
gut geeignet. Die Übertragung erfolgt mit einer Geschwindigkeit von 2,4
kbit/sek. Die Betriebskosten bewegen sich im Bereich der KW-Telefonie (Tendenz
sinkend).
Das Inmarsat-M System ist nicht für GMDSS entwickelt worden. Eine
Einbindung in das GMDSS-System ist nicht zulässig, weil Inmarsat-M nicht
telexfähig ist. Es ist allerdings möglich, mit maritimen M-Anlagen
Seenotalarme auzulösen. (zurück zum Inhalt)
8.5 Inmarsat-Phone
Inmarsat-Phone-Satellitentelefone für den Landbetrieb sind kleiner als
Laptops und wiegen inkl. Akku etwas mehr als 2 kg. Die Antenne ist im Deckel
des Telefons integriert. Inmarsat-Phone ermöglicht weltweit Telefonie,-
Fax,- und Datenbetrieb. Die Übertragung erfolgt digital mit einer Geschwindigkeit
von 2,4 kbit/sek.
Zum Telefonieren wird der Deckel durch Drehen und Kippen auf den gewünschten
Satelliten ausgerichtet. Eine Pegelanzeige und ein akustisches Signal unterstützen
das Ausrichten der Antenne.
Seit kurzer Zeit werden auch Inmarsat-Phone-Anlagen für den Bordeinsatz
angeboten. Die kleine Antenne (ca. 2,5 kg) läßt sich sich auch auf
kleinsten Fahrzeugen problemfrei installieren. Möglich wird Inmarsat-Phone
durch die sogenannte Spot-Beam Technologie der Inmarsat-3-Satelliten. Inmarsat-Phone
ist nicht telexfähig und erfüllt somit nicht die GMDSS-Anforderungen.
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9. Funkfernschreibanlagen
Für das Funkfernschreibverfahren im terrestrischen Seefunk (Radiotelex,
SITOR) wird neben einem GW/KW Sender/Empfänger eine Fernschreibeinrichtung
benötigt. Heute werden fast ausschließlich moderne Anlagen eingebaut,
die einen Computer, Drucker, Bildschirm und Tastatur als Terminal verwenden.
Bei diesen Anlagen wird der zu übermittelnde Text zunächst in einen
Speicher geschrieben, aus dem er dann bei Bedarf abgefordert wird. Diese Geräte
ermöglichen eine bequeme Textbearbeitung und können außerdem
für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden.
Im internationalen Land-Telexdienst wird einheitlich das Telegraphenalphabet
Nr. 2 verwendet [festgelegt vom CCIT = Comité Consultatif International
Télégraphique et Téléphonique]. Dieser Code ist
ein »Binärsystem«, d.h. es gibt immer nur zwei Schaltzustände
(Start/Stopp).
Dabei besteht ein Zeichen aus 7 Schritten:
Der Startschritt schaltet die Empfangsmechanik der Gegenseite ein, es folgen
die 5 Zeichenschritte des Buchstabens. Durch den Stoppschritt wird die Empfangsmechanik
wieder abgeschaltet und der Buchstabe wird ausgedruckt. Die Start/Stopp-Automatik
sichert den Gleichlauf zwischen Sende- und Empfangsteil in der Fernschreibmaschine.
Der Start- und jeder Zeichenschritt haben eine Dauer von 20 ms. Damit können
50 Zeichenelemente in 1 Sekunde übertragen werden. Der Stopschritt hat
eine Dauer von 30 ms. Damit ist es möglich, 400 Zeichen in der Minute zu
senden. Die Schrittgeschwindigkeit wird nach dem französischen Erfinder
E. Baudot (1845 - 1893) mit Baud bezeichnet. 50 Baud (1/0,02 = 50 Baud) ist
die Schrittgeschwindigkeit für das internationale Telexnetz an Land. Im
Seefunkdienst wird auf der Funkstrecke zwischen der See- und der Küstenfunkstelle
mit 100 Baud gearbeitet. Zwischen Küstenfunkstelle und Landtelexteilnehmer
wird mit 50 Baud gearbeitet.
Der beim Landtelex übliche 5-Elemente-Code ist für die Übertragung
von Nachrichten auf dem Funkweg im GW/KW-Bereich nicht geeignet. Durch
atmosphärische Bedingungen kommt es zu Fading, Schwund, Rauschen usw. Durch
diese Einflüsse gestörte (verstümmelte) Signale sind mit dem
5-Elemente-Code nicht mehr eindeutig erkennbar. Aus diesem Grund wurde für
den SITOR-Betrieb ein besonderer 7-Elemente-Code entwickelt.
Beim SITOR-Code besteht jedes Zeichen aus 4 Zeichenschritten Mark und 3 Zeichenschritten
Space. Dieses 4:3-Verhältnis muß immer gewahrt bleiben. Über
dieses Verhältnis erkennt die Empfangssation, ob ein Zeichen komplett und
unverstümmelt übertragen wurde. Nur wenn das 4:3-Verhältnis gegeben
ist, kann das entsprechende Zeichen erkannt und ausgedruckt werden.
Radiotelex arbeitet mit der Sendeart F1B. Diese Sendeart bezeichnet ein Telegraphiesystem,
das mit Frequenzumtastung ohne Modulation durch eine Tonfrequenz arbeitet. Die
Sendeart F1B erfordert frequenzstabile Sender und Empfänger. (zurück
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