5. Überprüfen der Anlage für Not und Sicherheit

Das Überprüfen der ausschließlich für DSC-Anrufe in Not- und Sicherheitsfällen bestimmten Frequenz 2187,5 kHz soll so weit wie möglich durch den Einsatz anderer Verfahren vermieden werden.

Auf UKW-Kanal 70 dürfen keine Testanrufe ausgesendet werden. Die UKW-DSC-Anlage kann durch DSC-Anrufe für öffentlichen Verkehr überprüft werden; siehe hierzu Abschnitt 4.2.

Testanrufe werden von der Seefunkstelle ausgesendet und von der gerufenen Küstenfunkstelle bestätigt. Im allgemeinen erfolgt keine weitere Verkehrsabwicklung zwischen den beteiligten Funkstellen.

Ein Testanruf an eine Küstenfunkstelle wird wie folgt ausgesendet:


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Last updated: 5. Oktober 1998