GMDSS für Segler

GMDSS ist primär für die internationale Berufsschifffahrt entwickelt worden. Ausrüstung, Betrieb und Verfahrensvorschriften sind weltweit seit dem 01.02.1999 für alle funkausrüstungspflichtigen Schiffe verbindlich. Insbesondere die per DSC durchzuführenden Anrufe in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen und der Wegfall der Hörwachenpflicht auf 2182 kHz führen dazu, dass Sprechfunkanrufe, also auch Notanrufe über diese Frequenz nicht mehr gehört werden. Die Hörwachenpflicht auf UKW-Kanal 16 ist zwar noch einmal bis zum 01.02.2005 verlängert worden, aber die Vorteile des DSC-Systems und der anderen Teilsysteme im GMDSS sollten dazu führen, dass sich möglichst schnell auch alle nicht funkausrüstungspflichtigen Schiffe am GMDSS beteiliegen. Kostengünstige GMDSS-Geräte kommen zunehmend auch für die Sportschifffahrt auf den Markt; und auch die Kosten für das entsprechende GMDSS-Seefunkzeugnis sind, verglichen mit dem Sicherheitsgewinn, zumutbar.

Eine leicht verständliche Systembeschreibung (wenn auch in englischer Sprache) des GMDSS mit vielen übersichtlichen Skizzen und Bildern enthält das Buch GMDSS for Small Craft von Alan Clemmetsen. Leider ist mir zur Zeit kein gleichwertiges deutsches Buch bekannt, daß den Nutzen des GMDSS für die Sportschifffahrt so klar herausstellt.

GMDSS-Ausrüstung für Sportboote
GMDSS-Funkzeugnisse für Segler

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Last updated: 2. Januar 2001