Achtung!
Bei der theoretischen Prüfung zum SRC bzw. LRC müssen die richtigen Antworten frei formuliert werden.
Die hinter den Fragen angegebene Punktzahl (1 bis 3 P.) entspricht der Gewichtung bei der Prüfung.

SRC/LRC-Quiz III. b) - Not, Dringlichkeit und Sicherheit - Teil 2


Frage 1:
166. Nach welchem Betriebsverfahren wird in Notfällen der Funkverkehr zwischen Luftfunkstellen und Seefunkstellen abgewickelt? (1 P.)
Nach dem Betriebsverfahren des mobilen Seefunkdienstes für den Not- und Sicherheitsverkehr im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS).
Nach dem Betriebsverfahren des mobilen Seefunkdienstes und des mobilen Funkdienstes über Satelliten.
Nach dem Betriebsverfahren des mobilen Flugfunkdienstes für SAR-Einheiten.
Nach dem Betriebsverfahren des koordinierten Funkdienstes für See- und Flugfunkstellen, die an Such- und Rettungseinsätzen beteiligt sind.

Frage 2:
167. Um Mißverständnissen bei der Abwicklung des Funkverkehrs zwischen See- und Luftfunkstellen in Notfällen zu vermeiden, sollen international entwickelte Redewendungen verwendet werden. Welche Veröffentlichung für die Sportschifffahrt enthält diese Redewendungen? (1 P.)
Das "Handbuch für Suche und Bergung".
Der "Leitfaden für Suche und Rettung".
Das "Handbuch für Suche und Rettung".
Das "Merkblatt für Suche und Bergung".

Frage 3:
168. In welchem Frequenzbereich kann mit SAR-Einheiten Seefunkverkehr abgewickelt werden? (1 P.)
Im GW-Bereich.
Im UKW-Bereich.
Im MF-Bereich.
Im HF-Bereich.

Frage 4:
169. Welche Luftfahrzeuge können UKW-Kanal 16 nutzen, um mit in Not befindlichen Schiffen und Hilfe leistenden Schiffen direkt zu sprechen? (1 P.)
Für den SafetyNet Service vorgesehene Luftfahrzeuge.
Für den GMDSS-Dienst vorgesehene Luftfunkstellen.
Für den NAVTEX-Dienst vorgesehene Luftfahrzeuge.
Für den SAR-Dienst vorgesehene Luftfahrzeuge.

Frage 5:
170. Mit welchen UKW-Seefunkgeräten sind SAR-Hubschrauber in der Regel ausgerüstet? (2 P.)
Mit UKW-Seefunkgeräten, die mindestens auf Kanal 16 und zwei weiteren Duplex-Arbeitskanälen senden und empfangen können.
Mit UKW-Seefunkgeräten, die mindestens auf Kanal 16 und vorzugsweise zwei weiteren Simplex-Arbeitskanälen (z. B. Kanal 6 und 10) senden und empfangen können.
Mit UKW-Seefunkgeräten, die mindestens auf den Kanälen 16 und 70 senden und empfangen können.
Mit Seefunkgeräten, die mindestens auf den Kanälen 06, 13, 15 und 17 senden und empfangen können.

Frage 6:
171. Ein SAR-Luftfahrzeug wirft Ausrüstung zu einem in Not befindlichen Schiff ab. Welche Funkausrüstung könnte sie enthalten? (2 P.)
1. Schwimmfähige Lampen und 2. Sende- und Empfangsgeräte.
1. Schwimmfähige Leinen mit Rettungsringen und 2. Rauchsignale.
1. Schwimmfähige Funkbaken und 2. Sende und Empfangsgeräte.
1. Schwimmfähige Getränkepakete und 2. Medikamente gegen Seekrankheit.

Frage 7:
172. Auf welchen UKW-Kanälen dürfen zu Sicherheitszwecken Seefunkstellen mit Luftfunkstellen Funkverkehr abwickeln? (2 P.)
Auf den Kanälen 06 und 16.
Auf den Kanälen 16 und 70.
Auf den Kanälen 15 und17.
Auf den Kanälen 06 und 77.

Frage 8:
173. Wie wird betrieblich sichergestellt, das bei einer Rettungsaktion mit SAR-Hubschraubern die Kanäle 16 und 06 überwacht werden? (1 P.)
Durch regelmäßiges manuelles Umschalten zwischen den beiden Kanälen.
Durch einen automatischen Umschalter, der im Sekundentakt zwischen den Kanälen hin- und herschaltet.
Man bittet eine Seefunkstelle in der Nähe, den Kanal 06 zu überwachen.
Durch Zweikanal-Überwachung (Dual-Watch).

Frage 9:
174. Welchen UKW-Kanal soll ein Schiff in Not bis zur Ankunft eines Hubschraubers abhören? (1 P.)
Kanal 06.
Kanal 70.
Kanal 16.
Kanal 27.

Frage 10:
175. Wie ist eine Küstenfunkstelle ohne DSC zu erreichen, wenn der UKW-Kanal 16 durch Notverkehr belegt ist? (1 P.)
Durch Anruf auf einem Arbeitskanal der Küstenfunkstelle.
Durch Anruf auf Kanal 16 in einer Sprechpause des Notverkehrs.
Durch Anruf im laufen Notverkehr auf Kanal 16 mit dem Hinweis "NON MAYDAY".
Durch Anruf im laufen Notverkehr auf Kanal 16.

Frage 11:
176. Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung und Aussendung einer Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldung "An alle Funkstellen" vorgenommen werden soll? (3 P.)
Durch 1. Ankündigung auf Kanal 16, 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 13 und 3. Eintrag in das Funktagebuch über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Ankündigung mittels Digitalem Selektivruf (DSC), 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 16, ggf. bei Sicherheitsmeldungen auf einem Schiff-Schiff-Kanal und 3. Information der Küstenfunkstelle/RCC über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Ankündigung mittels Digitalem Selektivruf (DSC), 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 06, ggf. bei Sicherheitsmeldungen auf einem Schiff-Schiff-Kanal und 3. Information an den On-Scene-Co-ordinator über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Sprechfunkanruf auf Kanal 13, 2. Verbreitung der Meldung auf Kanal 06 und 3. Mitteilung an den Kapitän über den Inhalt der Meldung.

Frage 12:
177. Was ist zu veranlassen, wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 ausgelöst worden ist? (3 P.)
1. Es muss ein Widerruf ausgesendet werden, mit dem 2. mittels Sprechfunk auf Kanal 16 - 3. der falsche Notalarm mit einem Anruf an die nächstgelegene Rettungsleitstelle zurückgenommen wird.
1. Es muss ein Widerrruf ausgesendet werden, mit dem 2. mittels DSC-Anruf auf Kanal 70 - 3. der falsche Notalarm anschließend über Kanal 13 zurückgenommen wird.
1. Es muss ein Widerruf ausgesendet werden, mit dem 2. mittels Sprechfunk auf Kanal 16 - 3. der falsche Notalarm mit sem Anruf "An alle Funkstellen"zurückgenommen wird.
1. Die irrtümliche Aussendung wird in das Schiffstagebuch eingetragen; 2. Der Kapitän wird informiert und - 3. Der DSC-Controller wird mit "RESET" zurückgesetzt.

Frage 13:
178. Welche Funkgeräte sind in einem Notfall nach Verlassen des Schiffes für die Kommunikation mit Hilfe leistenden Fahrzeugen besonders geeignet? (1 P.)
Die Radatransponder (SART).
Die COSPAS-SARSASAT Seenotfunkbake.
Die Inmarsat-Seenotfunkbake.
Die UKW-Handsprechfunkgeräte.

Frage 14:
179. Mit welchen Funkgeräten können im Notfall nach dem Verlassen des havarierten Schiffes die Such- und Rettungsarbeiten ausgelöst bzw. erleichtert werden? (3 P.)
1. Mit einem Handsprechfunkgerät, 2. einem Radartransponder (SART) und 3. einer Seenotfunkbake (EPIRB).
1. Mit einem Rettungsbootsender auf 2182 kHz, 2. einem Kurzwellensender mit der Sendefrequenz 8291 kHz und 3. einer Inmarsat-A-Anlage.
1. Mit einem Rettungsbootsender auf einer HF-Frequenz, 2. einem Grenzwellensender und 3. einer Inmarsat-B-Anlage.
1. Mit einem Notsender für UKW-Kanal 70, 2. einem Kurzwellensender mit der Sendefrequenz 8414,5 kHz und 3. einer Inmarsat-D-Anlage.

Frage 15:
180. Welche Komponenten des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) werden für die Aussendung von terrestrischen Ortungssignalen eingesetzt? (2 P.)
1. die UKW-Handsprechfunkgeräte und 2. die Sennotfunkbake (EPIRB) auf 406 MHz.
1. der Radartransponder (SART) im 10 cm-Bereich und 2. die Seenotfunkbake auf der Frequenz 406 MHz.
1. der Radartransponder (SART) und 2. die Seenotfunkbake (EPIRB) auf 121,5 MHz.
1. die Grenzwellenanlage auf der Frequenz 2182 kHz und 2. Die Seenotfunkbake (EPIRB) auf 123,1 MHz.

Frage 16:
181. Welche Geräte sollten auf einem in Seenot befindlichen Sportboot zur Ortung im GMDSS aktiviert werden können? (2 P.)
1. Handsprechfunkgeräte und 2. Seenotfunkbaken (EPIRBs).
1. Seenotfunkbaken (EPIRBs) und 2. Radartransponder (SART).
1. Handsprechfunkgeräte auf Kanal 06 und 2. Rauchsignale.
1. Handfackeln und 2. Radarreflektor.

Frage 17:
182. Wo soll eine Satelliten Seenotfunkbake (EPIRB) an Bord eines Schiffes installiert werden? (1 P.)
Im Ruderhaus..
In der Messe.
Auf der Brücke.
Im äußeren Decksbereich.

Frage 18:
183. Worin bestehen die Aufgaben einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB)? (2 P.)
1. in der Alarmierung und 2. in der Aussendung von Ortungssignalen.
1. in der Alarmierung und 2. als Kommunikationseinrichtung im Überlebensfahrzeug.
1. zur Kernnzeichnung der Notfallposition und 2. zur Abwicklung von Seenotverkehr vor Ort.
1. zur terrestrischen Alarmierung und 2. zur satellitengestützten Alarmierung.

Frage 19:
184. Wann darf eine Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) aktiviert werden? (1 P.)
Wenn eine Rettungsleitstelle über Schwierigkeiten an Bord informiert werden soll.
Im Notfall.
Nur im Rettungsmittel.
Nur außerhalb von A1-Seegebieten.

Frage 20:
185. Wie wird der Sender einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) aktiviert? (2 P.)
1. Durch Hitzeinwirkung oder 2. durch Rauchentwicklung.
1. Mit einer Fernbedienung oder 2. durch Eingabe eines Passwortes.
1. Durch elektronische Zündung oder 2. mit einem Sicherheitsschlüssel.
1. Manuell oder 2. automatisch.

Frage 21:
186. Welches ist das Identifikationsmerkmal für eine Inmarsat-EPIRB? (1 P.)
Der MMSI-Code.
Die ITU-Seriennummer.
Der Inmarsat-System-Code.
Die IMO-Nummer.

Frage 22:
187. Welche Angaben kann die Aussendung einer Inmarsat-Seenotfunkbake (EPIRB) enthalten? (3 P.)
1. Notsignal, 2. Identifikationsmerkmal des Fahrzeugs, 3. Namen des Kapitäns, 4. Zielhafen, 5. Art des Schiffes 6. Anzahl der Personen an Bord.
1. Notfallposition, 2. Größe des Fahrzeugs, 3. Art der Ladung, 4. Zielhafen, 5. Art des Schiffes 6. Anzahl der Personen an Bord.
1. Art des Notfalls, 2. Identifikationsmerkmal des Fahrzeugs, 3. Namen der Reederei, 4. Zielhafen, 5. Art des Schiffes 6. Anzahl der Personen an Bord.
1. Notsignal, 2. Identifikationsmerkmal des Fahrzeugs, 3. Position, 4. Art des Notfalls, 5. Homing-Signal (121,5 MHz) und 6.SART-Signal (9 GHz).

Frage 23:
188. Womit wird die Position, die eine Inmarsat-EPIRB aussendet, ermittelt? (1 P.)
Mit einem integriertem Satelliten-Navigations-Empfänger (GPS).
Mit einem an Bord eingebauten Positionssensor.
Mit einem integriertem Decca-Empfänger.
Über das Radargerät.

Frage 24:
189. Wie lange kann es dauern, bis ein Inmarsat-E-Alarm bei der zuständigen Seenotleitung (MRCC) aufläuft? (1 P.)
Wenige Sekunden.
1 Stunde.
Wenige Minuten.
Maximal 20 Minuten.

Frage 25:
190. Wie lange kann es von der Aktivierung einer COSPAS-SARSAT-Seenotfunkbake (EPIRB) bis zum Empfang des vollständigen Alarms im MRCC dauern? (2 P.)
4 bis 6 Stunden.
15 Minuten bis 4 Stunden.
2 - 4 Minuten
15 Minuten bis 10 Stunden.

Frage 26:
191. Was sendet eine COSPAS-SARSART-Seenotfunkbake nach ihrer Aktivierung immer aus? (2 P.)
1. die Notfallposition und 2. die Identität des Fahrzeugs.
1. das Notsignal und 2. Art des Notfalls.
1. die Identität des Fahrzeugs und 2. den Heimathafen des Fahrzeugs.
1. das Notsignal und 2. die Identität des Fahrzeugs.

Frage 27:
192. Auf welchen Frequenzen sendet eine COSPAS-SARSAT-Seenotfunkbake (EPIRB)? (2 P.)
Auf den Frequenzen 1. im 1,5 GHz-Bereich und 2. auf 121,5 kHz.
Auf den Frequenzen 1. im 406 GHz-Band und 2. auf 2182 kHz.
Auf den Frequenzen 1. im 406 MHz-Band und 2. auf 121,5 MHz.
Auf den Frequenzen 1. im 156 - 174 MHz-Bereich und 2. auf 123,1 MHz.

Frage 28:
193. Wie wird die Position einer aktivierten COSPAS-SARSAT-Seenotfunkbake (EPIRB) ermittelt? (2 P.)
1. durch Phasenverschiebung und 2. durch Berechnung der Position beim MRCC.
1. durch Laufzeitmessung und 2. durch Berechnung der Position in der Erdfunkstelle im COSPAS-SARSAT-System (Local user terminal [LUT]).
1. durch Laufzeitmessung und 2. Berechnung der Position an Bord der Satelliten.
1. durch Frequenzmessung und 2. Berechnung der Position an Bord der Satelliten.

Frage 29:
194. Wie groß ist die Genauigkeit der ermittelten Position einer COSPAS-SARSAT-Seenotfunkbake (EPIRB)? (1 P.)
Maximal 5 sm von der tatsächlichen Position.
Maximal 10 sm von der tatsächlichen Position.
Maximal 50 sm von der tatsächlichen Position.
Maximal 100 sm von der tatsächlichen Position.

Frage 30:
195. Zu welchem Zweck benutzen Satelliten-Seenotfunkbaken (EPIRBs) die Frquenz 121,5 MHz? (1 P.)
Zur zusätzlichen Alarmierung.
Zur Alarmierung von Luftfahrzeugen
Zur Kommunikation mit Luftfunkstellen.
Zur Zielfahrt (Homing).

Frage 31:
196. Welche Informationen müssen an einer Satelliten-Seenotfunkbake (EPIRB) sichtbar sein? (2 P.)
1. Schiffsname/Rufzeichen, Seefunkstellen-Rufnummer (MMSI) oder anderes Identifikationsmerkmal, 2. Serien-Nr., 3. das Haltbarkeitsdatum der Batterie und 4. das Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers.
1. Schiffsname/Rufzeichen, Seefunkstellen-Rufnummer (MMSI) oder anderes Identifikationsmerkmal, 2. Zulassungsdatum der EPIRB, 3. das Haltbarkeitsdatum der Sicherheitsleine und 4. das Haltbarkeitsdatum des Gehäuses.
1. Seefunkstellen-Rufnummer (MMSI), 2. Serien-Nr. des Bakenkörpers, 3. das Haltbarkeitsdatum des Reflektorbandes und 4. das Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers.
1. Schiffsname, 2. Rufzeichen, 3. Seefunkstellen-Rufnummer (MMSI) und 4. das Haltbarkeitsdatum des Wasserdruckauslösers.

Last updated: 25. November 2004


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Skript von Friedrich Fröhlich

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