Durch 1. Ankündigung auf Kanal 16, 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 13 und 3. Eintrag in das Funktagebuch über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Ankündigung mittels Digitalem Selektivruf (DSC), 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 16, ggf. bei Sicherheitsmeldungen auf einem Schiff-Schiff-Kanal und 3. Information der Küstenfunkstelle/RCC über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Ankündigung mittels Digitalem Selektivruf (DSC), 2. Aussendung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 06, ggf. bei Sicherheitsmeldungen auf einem Schiff-Schiff-Kanal und 3. Information an den On-Scene-Co-ordinator über den Inhalt der Meldung.
Durch 1. Sprechfunkanruf auf Kanal 13, 2. Verbreitung der Meldung auf Kanal 06 und 3. Mitteilung an den Kapitän über den Inhalt der Meldung.